Die Satzung bestimmt den Zweck der Evangelisches Johannesstift SbR. Die Stiftung leitet daraus ihren Arbeitsauftrag ab. Dazu gehört auch, wie sie Spenden verwendet. Die geltende Satzung hat der Stiftungsrat im April 2025 beschlossen.
Stiftungszweck
Die Evangelische Johannesstiftung in Berlin ist im Jahre 1858 von Johann Hinrich Wichern als eine milde Stiftung gegründet worden, um unter dem Namen „Evangelisches Johannesstift in Berlin“ ein „Brüderhaus“ zur Ausbildung von Diakonen zu gründen und zu erhalten und diese in diakonische Arbeitsgebiete innerhalb und außerhalb Deutschlands zu entsenden.
In Entfaltung und Erweiterung des Gründungsauftrags errichtete die Stiftung später noch andere diakonische Ausbildungsstätten, pädagogische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Beherbergung. Das Evangelische Johannesstift gründete im Jahr 2007 die operativen Bereiche in Tochtergesellschaften aus, die sich der Förderung der Bereiche Behindertenhilfe, Hilfe für Flüchtlinge, Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Altenhilfe sowie der Bildung angenommen haben.